Altersnachweis

Für den Erwerb von Waffen schreibt der Gesetzgeber eine Erwerbserlaubnis vor. Bei Freien Waffen genügt ein Altersnachweis. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Für Blankwaffen, Bögen, etc.
- ist eine Kopie, ein Scan oder ein Foto des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines erforderlich.
Diese können Sie uns per Post, Email oder FAX *1) zukommen lassen.
Optional können Sie auch Ihre Personalausweisnummer des alten Personalausweises online erfassen. Dieser muss dann gültig sein!
Das System prüft diese online. Daher muss diese online erfasst werden.
Für Freie Schusswaffen, wie Schreckschuss-, Gas- oder Luftdruckwaffen benötigen wir immer eine Kopie, ein Foto oder einen Scan Ihrs Personalausweises.
Für andere Schusswaffen immer die Erwerbsberechtigung!

Hier sehen Sie einen Auszug des alten Personalausweises. Mit dem Neuen ist dies leider nicht mehr möglich, da die Personalausweis-PIN eingeführt wurde.

Die Personalausweisnummer Online

Abb. alter Personalausweis Nummer im Fuss Diese Felder Ihres Personalausweises bitte in das Formular übertragen.
Mit Buchstaben am Ende des ersten Blocks!
Vielen Dank!

*1) Per Fax
Fax-Geräte haben in der Regel eine sehr geringe Auflösung, von meist 100 oder 200 dpi.
Schlechte Kopien, oder das Original kommen dann bei dem Empfänger nur als schwarze Flecken an! Bitte starten Sie vor dem Versand einen Test! Wenn Sie über ein FARB-Fax verfügen, wir können diese Empfangen.

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